SSKA-Mitarbeitenden-Vereins-Voting 2026
Spielregeln
Hier finden Sie alle Voraussetzungen für die Teilnahme sowie die wichtigsten Regeln für die Registrierung, die Projektanlage und das öffentliche Voting.
1. Teilnahme durch aktive Mitarbeitende
Zur Teilnahme können ausschließlich Vereine angemeldet werden, in denen aktive Mitarbeitende der Stadtsparkasse Augsburg selbst Mitglied sind. Maßgeblicher Stichtag für den Beschäftigungsstatus ist der 1. Oktober 2026.
Ein Amt oder eine besondere Funktion innerhalb des Vereins ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
Die Registrierung des Vereins und die Projektanlage müssen durch eine verantwortliche Person des Vereins erfolgen. Mitarbeitende der Stadtsparkasse Augsburg dürfen diese Aufgaben nur übernehmen, wenn sie zugleich berechtigt sind, für den Verein zu handeln.
2. Voraussetzungen für teilnehmende Vereine
Teilnahmeberechtigt sind Vereine aus der Stadt oder dem Landkreis Augsburg sowie dem Landkreis Aichach-Friedberg.
Jeder Verein kann nur einmal am SSKA-Mitarbeitenden-Vereins-Voting 2026 teilnehmen. Das gilt auch, wenn mehrere Mitarbeitende der Stadtsparkasse Augsburg in demselben Verein aktiv sind.
Registriert werden darf ausschließlich der Hauptverein. Einzelne Abteilungen oder Sparten dürfen nicht separat als Organisation angelegt werden. Die Abteilung oder Sparte, für die eine Unterstützung vorgesehen ist, kann in der Bezeichnung und Beschreibung des Projekts genannt werden.
Der Verein muss als gemeinnützig anerkannt sein. Ein gültiger Freistellungsbescheid wird im Rahmen der Registrierung abgefragt. Außerdem muss der Verein für die erhaltene Spende eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigung ausstellen können.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Vereine, Organisationen und sonstige Vereinigungen, deren Ziel die politische Meinungsbildung oder politische Meinungsäußerung ist. Dies gilt insbesondere für politische Parteien und Wählervereinigungen.
3. Förderkriterien und Verwendung der Spende
Gefördert werden regional wirksame Projekte, die positive gesellschaftliche oder ökologische Effekte erzielen, soziale Verantwortung übernehmen oder umweltfreundliche Praktiken berücksichtigen.
Nicht gefördert werden Projekte, die unmittelbar oder mittelbar politische Parteien oder parteinahe Institutionen begünstigen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornografisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder dem Ansehen der Stadtsparkasse Augsburg schaden können.
Die Spende darf nicht für Vereins- oder Mannschaftsfahrten, Ausflüge, Trainingslager, neue Trikots oder sonstige Mannschaftskleidung verwendet werden.
Der Verein versichert, dass sämtliche Angaben zur Organisation und zum eingereichten Projekt wahrheitsgemäß und vollständig erfolgen. Die Stadtsparkasse Augsburg behält sich vor, Vereine oder Projekte ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
Mit der Annahme einer Spende verpflichtet sich der Verein zur Einhaltung der Richtlinien für Spenden und Sponsoring .
4. Nur eine Stimme pro Tag
Jede natürliche Person darf pro Kalendertag eine Stimme abgeben. Pro Kalendertag wird höchstens eine Stimme je IP-Adresse und je E-Mail-Adresse gezählt.
Weitere Stimmen über dieselbe IP-Adresse oder mit derselben E-Mail-Adresse werden vom System nicht gezählt. Die Verwendung eines anderen Geräts oder einer weiteren E-Mail-Adresse ermöglicht keine zusätzliche Stimmabgabe derselben Person.
5. Bestätigung der Stimme
Für die Stimmabgabe muss eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden. Nach der Abstimmung wird an diese Adresse eine E-Mail mit einem Bestätigungslink versendet.
Die Stimme wird erst gezählt, nachdem der Bestätigungslink aufgerufen wurde. Nicht bestätigte Stimmen nehmen nicht am Voting teil.
6. Stimmabgabe durch Familienmitglieder
Familienmitglieder dürfen jeweils eine eigene Stimme abgeben. Dabei müssen unterschiedliche E-Mail-Adressen und unterschiedliche IP-Adressen verwendet werden.
Die Nutzung unterschiedlicher Geräte allein reicht nicht aus, wenn diese über dasselbe WLAN und damit über dieselbe IP-Adresse verbunden sind. Bitte verwenden Sie jeweils eine eigene Internetverbindung, beispielsweise über mobile Daten.
7. Keine Abstimmung im Sparkassen-Netzwerk
Das Voting ist innerhalb des Netzwerks der Stadtsparkasse Augsburg nicht möglich. Die verbundenen Geräte nutzen nach außen dieselbe IP-Adresse. Dadurch kann das System die Stimmen nicht als voneinander unabhängige Stimmabgaben erkennen.
Bitte nutzen Sie für die Abstimmung ein privates Gerät und eine private Internetverbindung außerhalb des Sparkassen-Netzwerks. Das gilt auch für private Geräte, die mit dem WLAN oder dem VPN der Stadtsparkasse Augsburg verbunden sind.
Ein privates Browserfenster oder der Inkognitomodus ändert die verwendete IP-Adresse nicht und ermöglicht deshalb keine zusätzliche Stimmabgabe.
8. Platzierung
Die Platzierung der Projekte und die Anzahl der gesammelten Stimmen können Sie der Bestenliste entnehmen. Die Daten werden während des Votingzeitraums täglich um 12:00 Uhr aktualisiert und dienen den teilnehmenden Vereinen als Überblick.
Fragen zur Registrierung oder Projektanlage?
Unser Support ist per E-Mail an
spenden@sska.de
erreichbar.

