Teilnahmebedingungen

Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Anbieterin

      Die Stadtsparkasse Augsburg, Kreditanstalt des öffentlichen Rechts, Halderstraße 1–5, 86150 Augsburg (nachfolgend „Sparkasse“), ist Betreiberin der Internetseiten mit den Domains www.mehrgeben.de und www.mehr-geben.de sowie Anbieterin der regionalen Spenden-, Crowdfunding- und Votingplattform „Mehrgeben“.

      Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit zur Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist grundsätzlich unentgeltlich.

      Gemeinnützige Organisationen können über die Plattform Projekte veröffentlichen, private Spenden sammeln, Förderanfragen bei der Sparkasse einreichen und – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – an Votings teilnehmen.

      Diese Nutzungsbedingungen gelten ergänzend zu den Beschreibungen und Regelungen der jeweiligen Projekte, Förderaktionen und Votings. Für einzelne Aktionen können zusätzliche Spielregeln oder Teilnahmebedingungen gelten.

      Mit der Registrierung oder Nutzung der Plattform erklären sich die Projektträger und Nutzenden mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.
    2. Sparkasse und gesellschaftliches Engagement

      Das Engagement der Sparkasse in ihrem Geschäftsgebiet ist vielfältig. Es dient dem Gemeinwohl, der Region und den Menschen, die hier leben. Die Sparkasse unterstützt unter anderem soziale, kulturelle, sportliche, ökologische und bildungsbezogene Angebote.

      Die Sparkasse ist tief in der Region verwurzelt und fühlt sich den Menschen und Organisationen vor Ort verbunden. Auch dieses gesellschaftliche Engagement verstehen wir unter „Mehrgeben“.
    3. Ziel der Plattform

      Die Sparkasse verwendet einen Teil der ihr zur Verfügung stehenden Mittel für die Unterstützung gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher, kultureller, ökologischer und bildungsbezogener Projekte in ihrem Geschäftsgebiet.

      Mit Mehrgeben bietet die Sparkasse gemeinnützigen Organisationen eine Plattform, auf der Projekte vorgestellt, private Spenden gesammelt und Förderanfragen eingereicht werden können.

      Darüber hinaus kann die Sparkasse zeitlich begrenzte Votings veranstalten. Dabei entscheidet die Öffentlichkeit durch gültige und bestätigte Stimmen über die Platzierung teilnehmender Projekte oder Organisationen.

      Die konkreten Voraussetzungen, Förderbeträge, Zeiträume und Vergaberegeln können je Förderaktion oder Voting unterschiedlich sein. Für Crowdfundingprojekte gelten zusätzlich die in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Höchstgrenzen.
    4. Fördermittel und Aktionsbudgets

      Die Sparkasse kann Projekte, die auf der Plattform eingestellt werden, mit eigenen Fördermitteln unterstützen. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

      Die Höhe der Fördermittel, die Anzahl geförderter Projekte und die jeweiligen Vergaberegeln werden für einzelne Förderaktionen oder Votings gesondert festgelegt.

      Die Sparkasse kann im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf Projekte, Förderaktionen, Crowdfundingzeiträume und Votings hinweisen.
    5. Mögliche Teilnehmende und Spendenempfangende

      Grundsätzlich teilnehmen können gemeinnützige Vereine, Institutionen und Organisationen mit einem gültigen Freistellungsbescheid.

      Der Ort der Förderung beziehungsweise der Schwerpunkt der geförderten Tätigkeit muss sich im Geschäftsgebiet der Sparkasse befinden, sofern für eine Aktion keine abweichende oder erweiterte regionale Regelung festgelegt wurde.

      Für einzelne Förderaktionen oder Votings können zusätzliche Voraussetzungen, Einschränkungen oder Ausschlüsse gelten.
    6. Projektträger und Nutzende

      Projektträger sind die auf der Plattform registrierten Vereine, Institutionen und Organisationen, die Projekte veröffentlichen, private Spenden sammeln, Förderanfragen einreichen oder an Votings teilnehmen.

      Nutzende sind natürliche oder juristische Personen, die die Plattform besuchen, Projekte privat unterstützen, an Votings teilnehmen oder ein Benutzerkonto verwenden.

      Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen ein Benutzerkonto nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung anlegen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich diese Zustimmung vorlegen zu lassen.
  2. Nutzung der Plattform

    1. Nutzungsberechtigung und verantwortliche Person

      Als Projektträger können sich Vereine, Institutionen und Organisationen registrieren, die insbesondere
      • gemeinnützige oder steuerbegünstigte Zwecke verfolgen,
      • einen gültigen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts besitzen und
      • eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigung ausstellen dürfen.
      Registriert werden darf ausschließlich der Hauptverein beziehungsweise die Hauptorganisation. Einzelne Abteilungen, Sparten oder unselbstständige Untergliederungen dürfen nicht als eigene Organisation angelegt werden.

      Eine Abteilung oder Sparte kann im Projektnamen und in der Projektbeschreibung genannt werden.

      Für jeden Hauptverein beziehungsweise jede Hauptorganisation darf nur ein Organisationskonto angelegt werden. Besteht bereits ein Konto, müssen die vorhandenen Zugangsdaten verwendet werden.

      Sind die Zugangsdaten nicht bekannt oder ist unklar, ob bereits ein Organisationskonto besteht, ist vor einer erneuten Registrierung Kontakt mit der Sparkasse aufzunehmen: spenden@sska.de .

      Der Projektträger benennt eine volljährige Ansprechperson. Diese versichert, berechtigt und bevollmächtigt zu sein, für die Organisation zu handeln und die erforderlichen Erklärungen abzugeben.

      Die Anlage des Organisationskontos und der Projekte muss durch eine für die Organisation verantwortliche Person erfolgen. Die Durchführung über nicht bevollmächtigte Dritte ist nicht gestattet.
    2. Förderkriterien

      Das Engagement der Sparkasse zielt darauf ab, positive Effekte für die regionale Gesellschaft und die Umwelt zu erzielen. Voraussetzung für eine Unterstützung durch die Sparkasse ist daher, dass das geförderte Projekt soziale Verantwortung übernimmt oder umweltfreundliche Praktiken berücksichtigt.

      Mit der Annahme einer Förderung verpflichtet sich der Projektträger zur Einhaltung der Richtlinien für Spenden und Sponsoring .

      Nicht gefördert werden Projekte, die unmittelbar oder mittelbar eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen.

      Ebenfalls ausgeschlossen sind Vereine, Institutionen und Projekte, die
      • Gewalt verherrlichen oder fördern,
      • gegen Strafgesetze verstoßen,
      • pornografisch wirken,
      • rassistisch oder diskriminierend wirken,
      • Hass oder Ausgrenzung fördern oder
      • in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden können.
      Nicht gefördert werden außerdem
      • Mannschafts- oder Vereinsfahrten,
      • Ausflüge oder Trainingslager,
      • die Anschaffung neuer Trikots sowie
      • sonstige Mannschafts- oder Vereinskleidung.
      Die Sparkasse behält sich vor, Projekte und Förderanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Prüfung, Veröffentlichung oder Förderung besteht nicht.

      Der Projektträger versichert, dass alle Angaben zur Organisation und zum Projekt wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell erfolgen.
    3. Projekte und Förderanfragen

      Projektträger können über die Plattform konkrete Projekte veröffentlichen, hierfür private Spenden sammeln und Förderanfragen bei der Sparkasse einreichen.

      Ein Projekt muss grundsätzlich ein konkretes, nachvollziehbar beschriebenes Ziel beziehungsweise einen eindeutig bestimmbaren Verwendungszweck verfolgen. Aus der Projektbeschreibung muss hervorgehen, wofür die beantragten oder gesammelten Mittel eingesetzt werden und welcher konkrete Nutzen damit erreicht werden soll.

      Eine ausschließlich allgemeine Förderung der Organisation oder ihres Vereinszwecks genügt grundsätzlich nicht. Allgemeine Formulierungen wie „Förderung des Vereins“, „Unterstützung des Musikvereins“ oder „Unterstützung der Vereinsarbeit“ stellen für sich allein regelmäßig kein ausreichend konkretes Projekt dar.

      Die Sparkasse kann für einzelne Förderaktionen oder in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen. In diesem Fall kann auch ein von der Sparkasse ausdrücklich zugelassener, weiter gefasster Förderzweck angegeben werden, beispielsweise die Unterstützung der Jugendarbeit. Auch bei einer solchen Ausnahme muss nachvollziehbar beschrieben werden, für welche Tätigkeiten und Maßnahmen die Mittel eingesetzt werden sollen.

      Das Projekt muss sich zum Zeitpunkt der Einreichung bereits in der Umsetzung befinden oder grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach der Einreichung beginnen.

      Die Höhe des Finanzierungsbedarfs muss nachvollziehbar sein und in einem angemessenen Verhältnis zum beschriebenen Projekt und dessen voraussichtlichen Kosten stehen.

      Weitere Voraussetzungen und die mögliche Förderhöhe können je Förderaktion oder Voting unterschiedlich sein. Maßgeblich sind die Angaben im jeweiligen Projektformular und in den ergänzenden Aktionsbedingungen.

      Die Veröffentlichung eines Projekts kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Angaben und Nachweise vorliegen und die geltenden Förderkriterien erfüllt sind.
    4. Registrierung und Organisationskonto

      Projektträger müssen sich entsprechend den Erläuterungen auf der Plattform registrieren. Alle in der Registrierungsmaske als erforderlich gekennzeichneten Angaben sind vollständig einzutragen und die angeforderten Unterlagen, insbesondere der Freistellungsbescheid, sind beizufügen.

      Nach der Registrierung muss die E-Mail-Adresse des Benutzerkontos über den automatisch zugesandten Aktivierungslink bestätigt werden.

      Nach der Aktivierung des Benutzerkontos können bereits Projekte angelegt werden. Hierfür muss die abschließende Prüfung und Freigabe der Organisation durch die Sparkasse noch nicht erfolgt sein.

      Die Veröffentlichung eines Projekts und die Teilnahme an Förderaktionen oder Votings erfolgen jedoch erst nach der erforderlichen Prüfung und Freigabe durch die Sparkasse.

      Die Sparkasse prüft die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichten Bilder auf Vollständigkeit und Plausibilität. Sollten Rückfragen bestehen oder Angaben unklar sein, kann sich die Sparkasse an die hinterlegte Ansprechperson wenden.

      Die Prüfung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Über die Freigabe der Organisation und des Projekts wird per E-Mail informiert.

      Die Sparkasse ist berechtigt, Registrierungen und Projekte ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die rechtlichen Voraussetzungen, diese Nutzungsbedingungen oder ergänzende Aktionsbedingungen nicht erfüllt sind.

      Das Benutzerkonto darf nur durch berechtigte Personen genutzt werden. Eine Übertragung an unberechtigte Dritte ist nicht zulässig.

      Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Besteht der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung, ist die Sparkasse unverzüglich unter spenden@sska.de zu informieren.

      Bei einer unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, Benutzerkonten zu sperren oder zu löschen und die weitere Nutzung auszuschließen.
      1. Kosten

        Die Registrierung und die Präsentation von Organisationen und Projekten auf der Plattform sind kostenlos.

        Aufwendungen, die im Rahmen der Registrierung, Projektanlage, Teilnahme an Förderaktionen oder Nutzung der Plattform entstehen, trägt die jeweilige Organisation beziehungsweise die nutzende Person selbst. Eine Erstattung erfolgt nicht.
      2. Texte, Bilder und sonstige Inhalte

        Mit der Einreichung von Texten, Bildern, Logos und sonstigen Unterlagen versichert der Projektträger, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

        Die eingereichten Inhalte müssen frei von Rechten Dritter sein. Ihre Veröffentlichung darf insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

        Sind Personen auf Bildern erkennbar, muss ihre Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegen. Die Sparkasse kann die Vorlage entsprechender Einwilligungen verlangen.

        Der Projektträger räumt der Sparkasse das unentgeltliche Recht ein, eingereichte Texte, Bilder und Logos im Zusammenhang mit der Plattform, dem Projekt, einer Förderaktion oder einem Voting zu veröffentlichen und hierfür in digitalen und gedruckten Medien zu verwenden.

        Inhalte, die vollständig oder teilweise mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt wurden, sind als solche zu kennzeichnen.

        Unzulässig sind insbesondere
        • jugend- oder entwicklungsgefährdende Inhalte,
        • gewaltverherrlichende, pornografische oder sittenwidrige Inhalte,
        • Inhalte, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung fördern,
        • unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen,
        • irreführende oder täuschende Inhalte,
        • Aufrufe zu rechtswidrigen Handlungen sowie
        • unzulässige Werbung für Mitbewerber der Sparkasse.
        Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder ein entsprechender Verdacht besteht, darf sie diese Inhalte entfernen und das zugehörige Benutzerkonto sperren oder löschen.

        Werden wegen eingereichter Inhalte Ansprüche durch Dritte geltend gemacht, stellt der Projektträger die Sparkasse von diesen Ansprüchen und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Projektträger die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
      3. Projekt- und Aktionszeiträume

        Der Zeitraum für das Sammeln privater Spenden beginnt grundsätzlich mit der Veröffentlichung des Projekts.

        Für Crowdfundingprojekte beträgt der Sammelzeitraum höchstens vier Wochen. Für andere Förderaktionen, Bewerbungszeiträume und Votings werden die jeweiligen Fristen gesondert festgelegt.
    5. Private Spenden und Crowdfunding

      Projekte können – abhängig von der gewählten Spendenform – private Spenden über die Plattform sammeln.

      Beim Crowdfunding unterstützen mehrere Personen gemeinsam ein konkretes Projekt mit privaten Spenden. Der auf der Projektseite genannte Finanzierungsbedarf zeigt, wie viele Mittel für die Umsetzung des beschriebenen Projekts benötigt werden.

      Der Finanzierungsbedarf eines Crowdfundingprojekts darf höchstens 10.000 Euro betragen. Ein höherer Finanzierungsbedarf kann für ein Crowdfundingprojekt auf der Plattform nicht angegeben werden.

      Der Crowdfundingzeitraum beginnt mit der Veröffentlichung des Projekts und beträgt höchstens vier Wochen. Eine freie Wahl eines längeren Crowdfundingzeitraums ist nicht möglich.

      Das Crowdfunding kann vor Ablauf der vier Wochen beendet werden, insbesondere wenn der angegebene Finanzierungsbedarf bereits erreicht wurde.

      Private Spenden können unabhängig davon erfolgen, ob die Sparkasse das Projekt zusätzlich fördert. Ein Anspruch auf eine ergänzende Förderung durch die Sparkasse entsteht durch private Spenden nicht.

      Die Sparkasse nimmt mit der Plattform eine vermittelnde Stellung zwischen den spendenden Personen und den Spendenempfangenden ein.

      Die Einzelheiten der Zahlungsabwicklung und des Auszahlungszeitpunkts ergeben sich aus der jeweiligen Projektseite und dem Spendenvorgang.
    6. Spendenanträge und Sparkassenförderung

      Projektträger können über die Plattform Förderanfragen an die Sparkasse richten. Förderanfragen müssen grundsätzlich einem konkreten, nachvollziehbar beschriebenen Projekt und einem eindeutig bestimmbaren Verwendungszweck zugeordnet sein.

      Eine allgemeine Förderung der Organisation oder des Vereinszwecks ist nur möglich, wenn die Sparkasse dies für eine Förderaktion oder im konkreten Einzelfall ausdrücklich zulässt. Dies kann beispielsweise für die Unterstützung der Jugendarbeit gelten.

      Je nach gewählter Spendenform kann ein Projekt ausschließlich eine Sparkassenförderung anfragen oder zusätzlich private Spenden über die Plattform sammeln.

      Die Sparkasse entscheidet nach ihren Förderkriterien und den verfügbaren Mitteln über die Unterstützung. Ein Anspruch auf eine Sparkassenförderung besteht nicht.

      Die Sparkasse kann weitere Informationen oder Unterlagen anfordern und eine Förderung mit Bedingungen oder Auflagen verbinden.
    7. Votings

      Die Sparkasse kann auf der Plattform zeitlich begrenzte Votings durchführen. Die konkreten Teilnahmevoraussetzungen, Bewerbungszeiträume, Votingzeiträume, Förderbeträge und Vergaberegelungen werden für das jeweilige Voting gesondert festgelegt.

      Ein Hauptverein beziehungsweise eine Hauptorganisation darf innerhalb eines Votings nur einmal teilnehmen. Das gilt auch, wenn mehrere Personen aus derselben Organisation oder mehrere Mitarbeitende eines beteiligten Unternehmens dort aktiv sind.

      Derselbe Verein beziehungsweise dieselbe Organisation kann an unterschiedlichen Votings erneut teilnehmen, sofern die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden.

      Einzelne Abteilungen und Sparten dürfen nicht separat am Voting teilnehmen. Die betreffende Abteilung oder Sparte kann jedoch im Projektnamen und in der Projektbeschreibung genannt werden.

      Jede natürliche Person darf pro Kalendertag eine Stimme abgeben. Pro Kalendertag wird höchstens eine Stimme je E-Mail-Adresse und je IP-Adresse gezählt.

      Für die Stimmabgabe ist eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich. Nach der Abstimmung wird eine E-Mail mit einem Bestätigungslink versendet. Die Stimme wird erst gezählt, nachdem dieser Link aufgerufen wurde.

      Eine Registrierung als nutzende Person ist für die Stimmabgabe nicht erforderlich.

      Zur Sicherstellung eines fairen Votings kann die Sparkasse technische Sicherheitsmechanismen einsetzen. Dazu gehören insbesondere die Prüfung von E-Mail- und IP-Adressen sowie Sicherheitsabfragen wie reCAPTCHA.

      Mehrere Geräte, die dasselbe WLAN oder Netzwerk verwenden, können nach außen dieselbe IP-Adresse nutzen. In diesem Fall kann pro Kalendertag nur eine Stimme aus diesem Netzwerk gezählt werden.

      Ein privates Browserfenster oder der Inkognitomodus ändert die verwendete IP-Adresse nicht und ermöglicht keine zusätzliche Stimmabgabe.

      Stimmen, die gegen diese Nutzungsbedingungen oder die ergänzenden Spielregeln verstoßen oder bei denen der Verdacht einer Manipulation besteht, können von der Wertung ausgeschlossen werden.

      Die Platzierung und die Zahl der berücksichtigten Stimmen werden grundsätzlich in einer öffentlichen Bestenliste dargestellt. Der Aktualisierungsrhythmus kann je Voting unterschiedlich sein.

      Maßgeblich für die abschließende Wertung ist der von der Sparkasse nach Ende des Votings festgestellte und geprüfte Stimmenstand.
    8. Benachrichtigung und Auszahlung

      Die Sparkasse informiert die Projektträger über Freigaben, Rückfragen, Förderentscheidungen, Voting-Ergebnisse und Auszahlungen grundsätzlich über die im Organisationskonto hinterlegten Kontaktdaten.

      Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf ein Vereinskonto beziehungsweise auf ein Konto, dessen Kontoinhaber die registrierte Organisation ist. Auszahlungen auf private Personenkonten sind ausgeschlossen.

      Erreicht ein Crowdfundingprojekt den angegebenen Finanzierungsbedarf nicht, erhält der Projektträger nach dem Projektende grundsätzlich den bis dahin gesammelten Spendenbetrag, sofern auf der Projektseite keine abweichende Regelung angegeben ist.

      Die Organisation ist für die Ausstellung steuerlich anerkannter Zuwendungsbestätigungen verantwortlich. Alle erforderlichen Zuwendungsbestätigungen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der betreffenden Spende ausgestellt werden.

      Kann ein durch private Spenden finanziertes Projekt nicht durchgeführt werden, ist die spendenempfangende Organisation für die Rückzahlung der erhaltenen privaten Spenden verantwortlich. Die Organisation stellt die Sparkasse insoweit von Ansprüchen der spendenden Personen frei, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Änderung oder Aussetzung von Aktionen

    Die Sparkasse behält sich vor, Projekte, Förderaktionen oder Votings aus wichtigem Grund oder aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände zu ändern, zeitweise auszusetzen, vorzeitig zu beenden oder abzusagen.

    Dies gilt insbesondere bei technischen Störungen, Manipulationsversuchen, rechtlichen Hindernissen oder Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr ermöglichen.
  4. Haftungsbeschränkungen

    Die Sparkasse haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ferner haftet sie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

    Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Sparkasse nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.

    Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    Soweit die Haftung der Sparkasse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Beschäftigten, Vertretungen und Erfüllungsgehilfen.

    Die Erstellung und Einreichung der Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und sonstigen Angaben erfolgt in der Verantwortung der Projektträger. Falsche, unvollständige oder ungenaue Angaben können zurückgewiesen werden.

    Die Sparkasse haftet nicht für technische Störungen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Sie übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass die Plattform jederzeit unterbrechungs- und fehlerfrei verfügbar ist.

    Die Sparkasse haftet nicht für abgesendete, aber technisch nicht zugegangene Registrierungen, Projektanträge, Spendenaufträge oder Stimmabgaben, sofern sie die Nichtübermittlung nicht zu vertreten hat.
  5. Datenschutz

    Die Sparkasse und die von ihr eingesetzten Dienstleistungsunternehmen beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.

    Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise der Sparkasse unter www.sska.de/datenschutz sowie die auf der Plattform bereitgestellten Datenschutzhinweise.

    Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies für die Registrierung, die Verwaltung von Organisationskonten, die Veröffentlichung von Projekten, die Abwicklung privater Spenden, die Bearbeitung von Förderanfragen oder die Durchführung von Votings erforderlich ist.

    Bei privaten Spenden können die für die Abwicklung und die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung erforderlichen Daten an die spendenempfangende Organisation übermittelt werden.

    Bei Votings können insbesondere E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Zeitpunkt und technische Informationen zur Verifizierung der Stimme und zur Verhinderung von Mehrfachabstimmungen oder Manipulationen verarbeitet werden.

    Die Sparkasse kann über veröffentlichte Projekte, Förderaktionen und Votings berichten. Hierfür können die Namen der teilnehmenden Organisationen, Projektangaben sowie die von den Projektträgern bereitgestellten Texte, Logos und Bilder in digitalen und gedruckten Medien verwendet werden.

    Datenschutzrechtliche Rechte können gegenüber der Sparkasse nach Maßgabe der geltenden Datenschutzhinweise ausgeübt werden. Fragen zur Plattform können an spenden@sska.de gerichtet werden.
  6. Sonstiges

    Für die Nutzung der Plattform gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

    Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzhinweise, die jeweiligen Projektangaben sowie ergänzende Spielregeln und Teilnahmebedingungen einzelner Förderaktionen und Votings zu beachten.


Augsburg, August 2026